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Was dem Erzbischof noch fehlt

Das Pallium ist eine Insignie der Metropoliterzbischöfe
Datum:
Veröffentlicht: 26.6.24
Von:
Dr. Heinrich Hohl

Am Samstag bekommt Herwig Gössl in Rom das Pallium

Bamberg/Rom. Papst Franziskus ernannte Weihbischof Herwig Gössl am 9. Dezember 2023 zum Erzbischof von Bamberg und Metropoliten der Bamberger Kirchenprovinz. Die Amtseinführung erfolgte am 2. März 2024 durch den Apostolische Nuntius Nikola Eterović. Obwohl in Amt und Würden fehlt Gössl noch ein liturgisches Kleidungsstück. Das gibt es bei keinem Schneider in Franken, sondern nur beim Papst in Rom: Dort bekommt Erzbischof Gössl es am Samstag überreicht.

Ein Blick in die Geschichte

Am Allerheiligentag des Jahres 1007 wurde auf Drängen König Heinrichs (ab 1014 Kaiser Heinrich II.) auf der Reichssynode in Frankfurt für die Christen im Main-Regnitz-Gebiet das Bistum Bamberg gegründet. Das neue Bistum, so wollte es der Kaiser, wurde dem besonderen Schutz des Apostels Petrus und dessen Nachfolger, dem römischen Bischof, also dem Papst, unterstellt. Diese Bindung zu Rom hob die Zugehörigkeit zur Kirchenprovinz des Kurfürsterzbischofs und Metropoliten von Mainz nicht auf. Diese Stellung der Bamberger Kirche endete mit der Säkularisation und dem Untergang der alten Reichskirche in den Jahren 1802/1806. Die kirchlichen Verhältnisse wurden für Bamberg dann 1817 neu geordnet mit dem Konkordat zwischen dem Hl. Stuhl und dem Königreich Bayern.

Aus den Konkordatsbestimmungen ergibt sich: Bamberg wird zum Hauptort (Metropole) einer Kirchenprovinz; diese wird gebildet aus den Bistümern Bamberg und den zugeordneten (Suffragan-)Bistümern Würzburg, Eichstätt und Speyer. Der Vorsteher eine Kirchenprovinz ist der Metropolit, ihm sind die Bischöfe der Suffraganbistümer untergeordnet. Der Metropolit führt im Bereich der römisch-katholischen Kirche den Titel (Metropolitan-)Erzbischof, sein Bistum wird als Erzbistum bezeichnet.

Seit den ersten Jahrhunderten trägt der Metropolit als liturgisches Zeichen seiner Stellung in der kirchlichen Hierarchie das Pallium. Dazu einige Hinweise.

Das Dienstamt des Metropoliten

Das Amt des Metropoliten ist im 2. Jahrhundert aus der bischöflichen Kollegialität und Kooperation in den Provinzen des Römischen Reiches entstanden. In jener frühen Zeit ist dem Metropoliten seine Vollmacht zugewachsen aus dem kollegialen Selbstverständnis der versammelten Bischöfe der Kirchenprovinz. Heute ist der Metropolit als Stellvertreter des Papstes für die Kirchenprovinz in den Dienst genommen und den Suffraganbischöfen in der Sorge um die Förderung der Pastoral gleichgestellt.

Der Metropolit verfügt ab dem Zeitpunkt seiner Amtsübernahme über alle Befugnisse seines Amtes. Er ist der Vorsteher einer Kirchenprovinz; dieses Amt ist mit einem vom Papst bestimmten oder anerkannten Bischofsstuhl verbunden. Er ist das Organ und Symbol sowohl der Brüderlichkeit unter den Bischöfen der Kirchenprovinz als auch ihrer Gemeinschaft mit dem Papst.

Der Metropolit soll zusammen mit den Suffraganbischöfen gemeinsame Initiativen fördern, um in angemessener Weise auf die pastoralen Bedürfnisse der Diözesen der Kirchenprovinz antworten zu können. Der Ort für die Beratungen der Bischöfe ist das Provinzialkonzil oder der Bischofskonvent der Kirchenprovinz.

Der Metropolit hat darüber zu wachen, dass der Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden, und eventuelle Missbräuche dem Papst mitzuteilen; eine Visitation der Diözese durchzuführen, wenn ein Suffraganbischof diese unterlassen hat; ersatzweise und ausnahmsweise den Diözesanadministrator zu bestimmen. Er hat auch zu überwachen, ob die Suffraganbischöfe ihre Anwesenheitspflicht in ihrem Bistum einhalten. Ihm kommt es zu, die Trauerfeiern für einen verstorbenen Bischof seiner Kirchenprovinz zu leiten.

Das Pallium des Metropoliten

Das Pallium hat seinen Ursprung in einer Auszeichnung, die zunächst der römische Kaiser verlieh. In den kirchlichen Bereich wurde es Ende des 4. Jahrhunderts übernommen und entwickelte sich zur unabdingbaren Insignie zur Ausübung der Metropolitangewalt und zugleich zum Zeichen der Teilhabe des Metropoliten an der Vollmacht des Papstes. Heute ist der Empfang des Palliums nicht mehr die Bedingung dafür, dass das Metropolitenamt ausgeübt werden kann. Damit hat das Pallium seinen rechtsrelevanten Symbolcharakter verloren und ist zum bloßen Erkennungszeichen geworden.

Für das Pallium gelten u. a. folgende Festlegungen: Der Metropolit ist verpflichtet, vom Papst das Pallium zu erbitten. Das Pallium ist ein Zeichen dafür, dass der Metropolit in Gemeinschaft mit dem Papst steht und es ist zugleich das Zeichen der rechtmäßigen Vollmacht, die der Metropolit in der eigenen Kirchenprovinz hat.

Die Pallien aller neu ernannten Metropoliten werden jedes Jahr vom Papst am Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus (29. Juni) in Rom gesegnet und den anwesenden Metropoliten überreicht. Der Metropolit darf gemäß den liturgischen Ordnungen sein Pallium in jeder Kirche seiner Kirchenprovinz tragen; außerhalb seiner Kirchenprovinz darf er es keinesfalls tragen. Wenn der Metropolit auf einen anderen Metropolitansitz versetzt wird, muss er ein neues Pallium vom Papst erbitten. Beim Tod eines Metropoliten sollen alle seine Pallien mit ihm bestattet werden.

Das Pallium ist ein schmales, ringförmiges weißes Wollband, das um den Hals bzw. über die Schultern getragen und mit Nadeln festgehalten wird. Von diesem Band gehen zwei ebenfalls schmale kurze Streifen aus, der eine zwischen den Schultern, der andere vor der Brust. In den weißen Stoff sind sechs schwarze Kreuze eingewebt. Das Pallium wird aus der Wolle von Lämmern gefertigt und erinnert an das Lamm, das der gute Hirte auf seinen Schultern trägt.

Metropolit und Erzbischof Gössl wird Ende Juni mit einigen Vertretern der Erzdiözese nach Rom reisen und dort am Hochfest Peter und Paul (29. Juni) von Papst Franziskus das Pallium erhalten. Am 29. September wird der Apostolische Nuntius das Pallium in einem Festgottesdienst im Bamberger Dom nochmals übergeben. Dann wird der Erzbischof das Pallium bei festlichen Eucharistiefeiern in der Erzdiözese Bamberg und in der gesamten Kirchenprovinz über dem Messgewand tragen. Gottes Segen möge den Dienst Gössls als Bischof und Metropolit hilfreich begleiten.